Alles verboten? Zur kartellrechtlichen Zulässigkeit von Wettbewerbs- und Abwerbeverboten bei Unternehmenskauf, Kooperationen und in Vertriebsverträgen
Das deutsche und das europäische Kartellverbot untersagen Vereinbarungen, die den Wettbewerb beschränken. Wettbewerbsverbote und Abwerbeverbote sind prototypische Beschränkungen des Wettbewerbs. Sie sind dennoch häufig in Verträgen zu finden und nicht stets unzulässig.
Die Veranstaltung gibt einen Überblick, unter welchen Voraussetzungen Wettbewerbsverbote in Unternehmenskaufverträgen, bei Kooperationen und in Vertriebsvereinbarungen kartellrechtlich zulässig sind und wirksam vereinbart werden können.
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