FAQ Spezial: Entscheidung des BAG zur Arbeitszeiterfassung

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Am 13. September 2022 (1 ABR 22/21) hat das BAG entschieden, dass Arbeitgeber:innen bereits nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet sind, eine Arbeitszeiterfassung einzuführen. Was bedeutet das in der Praxis? Claudia Knuth und Christoph Valentin, beide Fachanwält:innen für Arbeitsrecht, beantworten Ihre Fragen.

Damit für diese genug Zeit bleibt, sind lediglich 30 Minuten für einen überblickgebenden Vortrag eingeplant, anschließend geht es um Ihre konkreten Fragen.

Ihr persönlicher Mehrwert

Sie können Ihre Fragen direkt im Seminar stellen oder uns diese bereits im Vorfeld zusenden. Die Referenten greifen diese gerne auf, um die Veranstaltung auf Ihre Interessen hin zu optimieren. Fragen, die bis eine Woche vor dem Veranstaltungstermin unter events@lutzabel.com eingehen, nehmen wir im Rahmen der Möglichkeiten gerne auf die Agenda.

Zielgruppe

Vorstände, Geschäftsführer:innen, Personalleiter:innen, Mitarbeiter:innen von Personalabteilungen sowie Unternehmensjuristen/Unternehmensjuristinnen

Informationen zur Anmeldung

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