Praxisgruppe Vereinsrecht und Verbandsrecht
LUTZ | ABEL berät Vereine und Verbände aller Art. Das gilt insbesondere für Vereine in der Organisationsform als Großverein mit Untergliederungen (Gesamtverein) oder als gestufter Vereinsverband mit mehreren Ebenen. Ebenso zählen korporative Mitglieder und natürliche Personen als Mitglieder solcher Vereine und Verbände zu unseren Mandanten. Ferner beraten wir Vorstände und andere Organpersonen in fakultativen Gremien von Vereinen und Verbänden.
Unsere Beratung umfasst alle Bereiche des Vereinsrechts und Verbandsrechts. Dies beginnt mit der Gründung des Vereins oder der Erweiterung bestehender Strukturen. Des Weiteren betrifft die anwaltliche Begleitung laufende organisationsrechtliche Fragen, etwa Satzungsänderungen oder Umstrukturierungen, sowie die rechtssichere Durchführung wiederkehrender Akte des Binnenlebens (wie Versammlungen, Wahlen und Sitzungen) bis hin zur Wahrnehmung und Durchsetzung von Rechten vor Schiedsgerichten oder den ordentlichen Gerichten. Im Vorfeld von Streitigkeiten sind wir als Gutachter tätig. Außerdem können unsere Experten als Schiedsrichter benannt werden.
Unsere Leistungen im Vereinsrecht und Verbandsrecht
- Rechtsformwahl zur Gründung eines Vereins in Abgrenzung zur gGmbH oder Stiftung
- Gestaltung von Satzungen und Vereinsordnungen des Vereins, vor allem zur Ausformung der Mitgliederstruktur und des Kompetenzgefüges
- Schaffung fakultativer Organe und Verzahnung ihrer Aufgaben mit dem Vorstand und der Mitgliederversammlung
- Beratung des Vorstands oder anderer Organmitglieder zu ihren Rechten, Pflichten und deren Gestaltungsmöglichkeiten
- Abwehr oder Verfolgung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Organmitglieder
- Maßnahmen zur Haftungsvermeidung; Einrichtung eines ordnungsgemäßen Compliance-Systems im Verein
- Konflikte zwischen den Vereinsmitgliedern und dem Verein bzw. seinen Organen
- Geltendmachung von Informationsansprüchen und Kontrollrechten der Mitglieder/Mitgliedsvereine oder Verteidigung des Vorstands gegen Mitgliederbegehren
- Ausschluss von Mitgliedern aus dem Verein oder Verteidigung von Mitgliedern gegen Ausschlussmaßnahmen, einschließlich Durchsetzung bzw. Abwehr der entsprechenden Begehren im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes
- Organisation von Mitgliederversammlungen in Präsenz oder als virtuelle Versammlung (Online-Meeting)