Experten im Kartellrecht, Beihilferecht und der Investitionskontrolle
Die Praxisgruppe Kartellrecht von LUTZ | ABEL berät und unterstützt Unternehmen bei allen Fragen rund um das Thema Wettbewerb. Wir verfügen über jahrelange praktische Erfahrung in allen Bereichen des deutschen und des EU-Kartellrechts sowie seinen verwandten Rechtsgebieten, wie dem Beihilferecht und der Investitionskontrolle.
Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, damit unsere Mandanten ihre Projekte in Einklang mit kartellrechtlichen Vorgaben erfolgreich umsetzen können. Bei Bedarf arbeiten wir mit renommierten Wettbewerbsökonomen zusammen.
Whitepaper Kartellschadensersatz aus Unternehmenssicht
Kartellrechtsverstöße schwächen den Wettbewerb und verursachen erhebliche wirtschaftliche Schäden. Rechtsanwalt Dr. Daniel Petzold wirft in seinem Whitepaper Kartellschadensersatz aus Unternehmenssicht einen Blick auf die aktuellen Herausforderungen in diesem Bereich.
Jetzt Whitepaper zum Kartellschadensersatz herunterladen
Soforthilfe bei Durchsuchungen
Im Falle einer Durchsuchung durch Bundeskartellamt oder EU-Kommission können Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Wir unterstützen sofort und vor Ort im süddeutschen Raum. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail:
Notfallnummer: +49 89 544 147-7888
Notfall E-Mail: durchsuchung@lutzabel.com
Unsere Leistungen im Kartellrecht, Beihilferecht und der Investitionskontrolle
Kartellverfahren
Unsere Beratung umfasst insbesondere Kronzeugenanträge für Unternehmen und Mitarbeiter und die Vertretung in Bußgeld- und Verwaltungsverfahren und sich eventuell anschließenden gerichtlichen Überprüfungen von Entscheidungen der Kartellbehörden.
Kartellschadensersatz | Prozessführung
Wir vertreten unsere Mandanten gerichtlich und außergerichtlich bei der Durchsetzung und Abwehr von kartellrechtlichen Ansprüchen, Regressforderungen und bei der einvernehmlichen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten. Wir setzen Ansprüche gegen Unternehmen durch, die ihre Marktmacht missbräuchlich ausnutzen.
Kooperationen | Vertriebskartellrecht
Wir erstellen Einschätzungen für eine kartellrechtskonforme Ausgestaltung von Vertriebs- und Lieferverträgen, beraten zu selektiven Vertriebssystemen und zu allen Formen der Kooperation von Wettbewerbern, von der Zusammenarbeit bei Forschung & Entwicklung bis hin zur Gründung von Gemeinschaftsunternehmen und Arbeitsgemeinschaften.
Deutsche und EU-Fusionskontrolle
Wir prüfen weltweite Anmeldepflichten von Zusammenschlussvorhaben unserer Mandanten und melden Vorhaben beim Bundeskartellamt oder der Europäischen Kommission an. Wir koordinieren Anmeldungen im Ausland mit Unterstützung von Partnerkanzleien.
Investitionskontrolle
Der Erwerb von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen in Deutschland kann nach deutschem Außenwirtschaftsrecht meldepflichtig sein. Wir prüfen die Vorhaben unserer Mandanten auf Meldepflichten und führen falls erforderlich das entsprechende Verfahren durch.
Beihilfen | Drittstaatliche Subventionen
Für unsere Mandanten strukturieren wir Zuwendungen, um Notifizierungspflichten auszuschließen. Falls erforderlich notifizieren wir Fördervorhaben bei der Europäischen Kommission und verteidigen gegen Rückforderungen oder Beschwerden. Wir prüfen Anmeldepflichten nach der EU-Drittstaatensubventionsverordnung und führen falls erforderlich das entsprechende Meldeverfahren durch.
Kartellrechts-Compliance
Wir unterstützen unsere Mandanten bei internen Untersuchungen und verfügen über langjährige Erfahrung bei Schulungen zum Kartellrecht und simulierten Durchsuchungen (mock dawn raids). Auch für die Konzeption und Umsetzung von Compliance Management Systemen sind wir der richtige Ansprechpartner.