Bildungsurlaub – Man lernt nie aus!

In 14 Bundesländern haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf bezahlte Bildungsurlaubstage. Dabei muss die Weiterbildung grundsätzlich nicht unmittelbar etwas mit der Arbeitstätigkeit zu tun haben.

Bildungsurlaub – Man lernt nie aus!
Bildungsurlaub – Man lernt nie aus!

17.07.2023 | Arbeitsrecht

Was ist Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub bedeutet, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bezahlt freistellt, damit dieser Weiterbildungsangebote wahrnehmen kann. Auch wenn Arbeitnehmer Ausbildung oder Studium sehr erfolgreich absolviert haben, findet die Aneignung der so genannten „soft skills“ meist erst im beruflichen Alltag statt.

Welchen Anspruch haben Arbeitnehmer?

Mit Ausnahme von Bayern und Sachsen gewähren alle Bundesländer grundsätzlich allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sowie zumeist auch den Auszubildenden, zusätzliche Urlaubstage zur Weiterbildung. Die genauen Bedingungen ergeben sich aus den Landesgesetzen. In den meisten Bundesländern können Vollzeitbeschäftigte bis zu zehn Tage Bildungsurlaub innerhalb von zwei Jahren beantragen. Teilweise entsteht dieser Anspruch jedoch erst, nachdem das Arbeitsverhältnis über eine gewisse Mindestdauer – beispielsweise in Bremen sechs Monate – bestanden hat.

Global arbeiten, aber nicht verhandlungssicher in einer Fremdsprache? Gerade befördert worden, aber keine Ahnung von Mitarbeiterführung?

Welche Angebote gibt es?

In einer globalisierten Arbeitswelt ist das Beherrschen mehrerer (Fach-)Sprachen stets von Vorteil. Sprachkurse und Sprachreisen sind daher beliebte Angebote. Diese lassen sich auch mit Erholungsurlaub und/oder einer „Workation“ gut verbinden. Führungskräftetrainings können nicht nur den sich Fortbildenden, sondern ganze Teams oder Abteilungen enorm weiterbringen. In einer zunehmend schnelllebigen und stressigen Arbeitswelt sind auch Kurse für Zeitmanagement, Yoga oder Stressbewältigung (mit Pferden) gern gebucht.

Müssen die Angebote bestimmte Voraussetzungen erfüllen?

In der Regel sind Angebote zur politischen, kulturellen oder auch ehrenamtlichen Weiterbildung in den Bundesländern anerkannt. Eines unmittelbaren Bezuges zur Arbeitstätigkeit bedarf es grundsätzlich nicht. Im Zweifel muss der Anbieter einen Nachweis darüber ausstellen, dass er von der Landesbehörde anerkannter Bildungsträger für Bildungsurlaub ist.

Wer trägt die Kosten für die Weiterbildungsveranstaltung?

Die Kosten trägt der Arbeitnehmer selbst.

Kann der Antrag auch abgelehnt werden?

Bei (zwingenden oder dringenden) betrieblichen Belangen können Arbeitgeber einen Antrag auf Bildungsurlaub ablehnen. Solche können vorliegen, wenn bei Abwesenheit des Antragstellers beispielsweise bestimmte Aufträge nicht erfüllt werden könnten. Unter Umständen können auch Erholungsurlaubsansprüche anderer Mitarbeiter vorgehen, wenn dies aus sozialen Gründen gerechtfertigt ist. In manchen Bundesländern müssen Kleinbetriebe gar keinen Bildungsurlaub gewähren oder können sich darauf berufen, dass das Gesamtbildungskontingent schon aufgebraucht ist.

Win-win-Situation

Um überhaupt Zeit für das Erlernen bestimmter Fähigkeiten zu finden oder zumindest diese Fortbildungen nicht komplett in der Freizeit absolvieren zu müssen, kann der Bildungsurlaubsanspruch eine Bereicherung sein. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren davon. Zufriedene Arbeitnehmer sind in der Regel produktiver und bleiben länger im Unternehmen, wo das Erlernte eingebracht werden kann.