24.03.2023 | Arbeitsrecht, Compliance & Internal Investigations, IT-Recht und Datenschutz
Nachdem der Bundesrat am 10. Februar seine Zustimmung zu dem vom Bundestag bereits am 16. Dezember 2022 verabschiedeten Hinweisgeberschutzgesetz verweigert hatte, war lange nicht klar, wie es mit dem Gesetz weiter geht und, ob es für dieses Gesetz überhaupt eine Zukunft gibt. Etwas überraschend hat das Gesetzgebungsverfahren nun aber an Dynamik zugenommen. Die Fraktionen der Bundesregierung haben am 14. März einen neuen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der nun ausweislich der Regierungsbegründung nicht mehr der Zustimmung des Bundesrats bedarf. Der Clou: Der Gesetzesentwurf entspricht inhaltlich fast vollständig dem am 16. Dezember 2023 verabschiedeten Gesetz. Wie kann das sein? Die Regierung nimmt explizit die unter Länderhoheit stehenden öffentlich-rechtlichen Institutionen aus und lässt damit die Zustimmungspflicht entfallen.
Wir gehen davon aus, dass das Gesetzgebungsverfahren nun zügig fortgeführt wird. Bereits am 27. März beginnen die Expertenberatungen. Mit einem Inkrafttreten des Gesetzes ist wohl noch im dritten Quartal dieses Jahres zu rechnen. Inhaltliche Informationen finden Sie hier.