21.07.2020 | Vergaberecht
Building Information Modeling (BIM) ist nicht nur ein Modethema, sondern stellt die Zukunft des Bauens dar. Mit dem Stufenplan Digitales Planen und Bauen etabliert die Bundesregierung die Methode BIM als neuen Standard für viele Projekte. Insbesondere die Verbesserung der Planungsqualität und die Erhöhung der Kostentransparenz durch BIM überzeugen mittlerweile auch viele Bauherren. Vor diesem Hintergrund hat sich das Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf (HZDR) dazu entschieden, den Neubau eines Bürogebäudes unter Anwendung von BIM zu realisieren. Für das HZDR ein Pilotprojekt, für dessen Umsetzung die BIM- und Vergaberecht-Experten von LUTZ | ABEL an Bord geholt wurden. Konkret kam der Kontakt über Empfehlung eines Anbieters von BIM-Beratungsleistungen zustande, mit dem die Kanzlei insbesondere über entsprechende Lehrtätigkeiten ihrer Experten im Austausch steht. Bei der Mandatsvergabe spielte dann die spezifische Expertise von LUTZ | ABEL eine wesentliche Rolle.
LUTZ | ABEL und insbesondere Ulrich Eix haben sich bereits in verschiedenen Projekten einen Namen als ausgewiesene BIM-Experten gemacht. Im aktuellen Neubauprojekt wurde interdisziplinär mit den Zentralabteilungen des HZDR, vor allem mit dem Bau- und technischen Gebäudemanagement, sowie externen BIM-Beratern zusammengearbeitet: Es ging für die Anwälte von L | A vor allem darum, vorhandene Verträge BIM-tauglich zu gestalten und bei der Erstellung der BIM-Dokumentation für das Vorhaben juristisch zu unterstützen. Darüber hinaus nutzte das HZDR die Expertise von LUTZ | ABEL dabei, die Vergabeverfahren möglichst günstig zu strukturieren, um sowohl hinsichtlich des Bieterfelds als auch der Honorarangebote ein bestmöglichstes Ergebnis für das Projekt zu erzielen. Über die Implementierung im Markt bereits anerkannter Standards hinaus zeichnete sich das Projekt dadurch aus, dass ein individueller Abgleich üblicher Leistungsanforderungen an Planer mit den BIM-Spezifikationen des Projekts einerseits und eine entsprechende Anpassung üblicher Honorarparameter an die konkreten Gegebenheiten andererseits erfolgte. Dabei handelt es sich um einen Vorgang, zu dem es in der Praxis bislang keine allgemeinen Festlegungen gibt. Dies ist mit besonderen Herausforderungen verbunden, da die allgemein üblichen Regelungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) auf BIM nicht ausgerichtet sind. LUTZ | ABEL konnte dadurch einmal mehr unter Beweis stellen, dass die Kanzlei zu den führenden und meinungsbildenden Einheiten bei der Konzeptionierung und Durchführung komplexer Bauprojekte gehört.
Berater Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf: LUTZ | ABEL Rechtsanwalts PartG mbB
Ulrich Eix, Partner (Federführung, Real Estate); Dr. Daniel Junk, Partner (Vergaberecht); Tabitha Niersmann (Vergaberecht), alle Stuttgart