13.07.2020 | IT-Recht und Datenschutz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW), Herr Dr. Stefan Brink, hat diese Frage im Zuge einer Anfrage eines Bürgers auf dem Portal fragdenstaat.de beantwortet, indem er den Fragebogen zur Videoüberwachung aus den Verwaltungsunterlagen der Behörde des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit öffentlich zur Verfügung gestellt hat.
Mithilfe dieses Fragebogens können Unternehmen, die Videoüberwachung nutzen, selbst überprüfen, ob sie alle Fragen bei einem potenziellen Herantreten der Aufsichtsbehörden beantworten könnten. Damit kann dieses Dokument unternehmensintern als eine Art Checkliste verwendet werden. Zwar richtet sich der Fragebogen nur an Unternehmen aus Baden-Württemberg; es kann jedoch damit gerechnet werden, dass andere Aufsichtsbehörden ähnliche Fragen stellen würden.