14.02.2020 | Bau- und Immobilienrecht
Referentenentwurf zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEModG)
Der Referentenentwurf basiert auf dem Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes, der im August 2019 veröffentlicht wurde. Der Entwurf sieht insbesondere folgende Änderungen vor:
- Jede Wohnungseigentümerin und jeder Wohnungseigentümer soll im Grundsatz einen Anspruch darauf haben, dass ihr bzw. ihm auf ihre bzw. seine Kosten der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der barrierefreie Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes gestattet wird.
- Ein solcher Anspruch soll auch jeder Mieterin und jedem Mieter zustehen. Darüber hinaus sollen die Vorgaben zur Betriebskostenabrechnung harmonisiert werden.
- Die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage soll vereinfacht werden, insbesondere für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen. Die Maßnahmen sollen mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen werden können. Die überstimmte Minderheit wird durch eine differenzierte Kostentragungsregelung vor unangemessenen Kostenbelastungen geschützt.
- Die Rechte von Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern sollen erweitert werden, nämlich Recht auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen und jährlicher Vermögensbericht des Verwalters über die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft. Auch die Möglichkeit, sich von einer Verwalterin oder einem Verwalter zu trennen, in die bzw. in den die Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer das Vertrauen verloren haben, soll erleichtert werden.
- Die Wohnungseigentümerversammlung soll als zentraler Ort der Entscheidungsfindung aufgewertet werden, indem die Ladungsfrist verlängert und Hürden für die Beschlussfähigkeit beseitigt werden. Zugleich soll es Wohnungseigentümern ermöglicht werden, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen (Online-Teilnahme an Versammlungen und elektronische Beschlussfassung soll möglich werden.
- Der Verwaltungsbeirat soll gestärkt werden, indem seine Zusammensetzung flexibilisiert und die Haftung seiner Mitglieder beschränkt werden.
- Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums soll effizienter gestaltet werden, indem die Rolle der rechtsfähigen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer klar konzipiert und ihre Teilnahme am Rechtsverkehr vereinfacht werden.
- Streitträchtige Vorschriften sollen klarer gefasst werden, z.B. die Vorschriften zu Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, zu baulichen Veränderungen und zur Entstehung und Stellung der rechtsfähigen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
- Änderungen der gerichtlichen Verfahrensvorschriften sollen eine effiziente Streitbeilegung fördern.