8. GWB-Novelle verzögert sich

Dr. Lorenz Jellinghaus

Dr. Lorenz Jellinghaus

Laut einer Pressemitteilung des Bundesrates vom 12.12.2012 konnten sich Bundesrat und Bundestag in der Sitzung des Vermittlungsausschusses vom selben Tag nicht über die offenen Punkte der 8. GWB-Novelle verständigen. Dadurch verzögert sich das Inkrafttreten des Gesetzes, das ursprünglich für den 01.01.2013 geplant war. Nunmehr ist vorgesehen, dass sich der Vermittlungsausschuss mit den offenen Themen im Januar 2013 beschäftigt. Zwischen Bundesrat und Bundestag sind insbesondere streitig die Anwendung des Kartellrechts auf gesetzliche Krankenkassen und der Vorschlag des Bundesrates, die kartellrechtliche Kontrolle von Gebühren ausdrücklich von der Anwendung des Kartellrechts auszunehmen.

8. GWB-Novelle verzögert sich
8. GWB-Novelle verzögert sich

14.12.2012 | Venture Capital / M&A

Laut einer Pressemitteilung des Bundesrates vom 12.12.2012 konnten sich Bundesrat und Bundestag in der Sitzung des Vermittlungsausschusses vom selben Tag nicht über die offenen Punkte der 8. GWB-Novelle verständigen. Dadurch verzögert sich das Inkrafttreten des Gesetzes, das ursprünglich für den 01.01.2013 geplant war. Nunmehr ist vorgesehen, dass sich der Vermittlungsausschuss mit den offenen Themen im Januar 2013 beschäftigt. Zwischen Bundesrat und Bundestag sind insbesondere streitig die Anwendung des Kartellrechts auf gesetzliche Krankenkassen und der Vorschlag des Bundesrates, die kartellrechtliche Kontrolle von Gebühren ausdrücklich von der Anwendung des Kartellrechts auszunehmen.

Darüber hinaus setzt sich der Bundesrat auch für eine Neufassung der fusionskontrollrechtlichen Bewertung von Umstrukturierungsprozessen der öffentlichen Hand ein (siehe Bundesrat, DS 641/1/12). Der Bundesrat will zum Einen in die GWB-Novelle aufnehmen lassen, dass Umstrukturierungen im Zuge kommunaler Gebietsreformen nicht der kartellrechtlichen Fusionskontrolle unterliegen. Zum Anderen will er „klarstellen“ lassen, dass beim Zusammenschluss öffentlicher Unternehmen die Umsätze der kommunalen Träger im Rahmen der Umsatzschwellenberechnung nicht berücksichtigt werden.

Hintergrund der Bundesratsinitiative ist vermutlich, dass öffentliche Unternehmen aufgrund ihres Auftrages der kommunalen Daseinsvorsorge tendenziell hohe regionale Marktanteile aufweisen, so dass bei regionalen Märkten durch den Zusammenschluss die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung droht. Die Nichtzurechnung von Umsatzzahlen der kommunalen Träger könnte dazu führen, dass gerade Unternehmen von großen Kommunen zukünftig öfter unterhalb der fusionskontrollrechtlich maßgeblichen Schwellenwerte bleiben.