15.10.2012 | Gesellschaftsrecht
München, 15.10.2012 – Die Kaufmann Lutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH baut den von Gründungspartner Dr. Reinhard Lutz geleiteten Beratungsschwerpunkt Gesellschaftsrecht personell aus. Maximilian von Mettenheim, LL.M., wird in diesem Bereich insbesondere in der Beratung personalistischer, mittelständischer Gesellschaften tätig sein.
Dr. Reinhard Lutz kommentiert: „Unsere Kanzlei entwickelt sich gerade auch im Gesellschaftsrecht besonders dynamisch, und zwar an allen Standorten. Wir freuen uns, mit Maximilian von Mettenheim einen jungen Kollegen hinzugewonnen zu haben, der mit seiner Prozesserfahrung unser Team schlagkräftig unterstützen wird. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit soll in der Prozessvertretung bei Gesellschafterstreitigkeiten liegen.“
Maximilian von Mettenheim, LL.M., war zuvor unter anderem in einer auf Insolvenzrecht spezialisierten Kanzlei tätig. Darüber hinaus verfügt er über besondere prozessrechtliche Erfahrung. Seinen LL.M. hat er an der University of Pennsylvania, Philadelphia, erworben.
Dr. Reinhard Lutz ist Gründungspartner der Kaufmann Lutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und Leiter des Bereichs Gesellschaftsrecht. Sein Arbeitsschwerpunkt liegt in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts. Er ist Autor des Fachbuches „Der Gesellschafterstreit in der GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG und GmbH“, das im Februar 2013 in dritter Auflage im Verlag C.H. Beck erscheinen wird.
Kaufmann Lutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kaufmann Lutz ist eine unabhängige Wirtschaftskanzlei mit Standorten in München, Hamburg und Stuttgart. Unsere Rechtsanwälte beraten umfassend und fundiert in allen Fragen des Wirtschaftsrechts.
Seit der Gründung im Jahr 1994 hat sich Kaufmann Lutz als angesehene Wirtschaftskanzlei etabliert. Stetiges Wachstum und die Bearbeitung herausragender Mandate und Projekte prägen diese Entwicklung. Von unseren drei Standorten aus betreuen wir Mandanten deutschlandweit. Bei grenzüberschreitenden Mandaten greifen wir auf die Expertise eines hochkarätigen internationalen Netzwerks an Korrespondenzanwaltsgesellschaften zurück.