21.03.2012 | Arbeitsrecht
Aktuelle Gesetzesänderung / Smartphones steuerfrei: Arbeitgeber darf seinen Arbeitnehmern Smartphones und Software künftig steuerfrei überlassen.
Der Finanzausschuss des Bundestags beschloss am 29.02.2012 eine entsprechende Gesetzesänderung, die in das Änderungsgesetz zum Gemeindefinanzreformgesetz (17/8235) aufgenommen wurde. Hiernach ist die private Nutzung von Computersoftware des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer künftig steuerfrei. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Datenverarbeitungsgeräte wie Smartphones oder Tablets überlässt.
Hintergrund dieser Gesetzesänderung ist laut CDU/CSU-Fraktion die notwendige Steuervereinfachung. Außerdem soll die Schaffung von Heimarbeitsplätzen erleichtert werden.
Praxishinweis: Smartphones steuerfrei
Mit dieser Gesetzesänderung werden die Probleme bei der Versteuerung dieser Leistungen des Arbeitgebers vereinfacht. Bisher notwendige Regelungen im Arbeitsvertrag und komplizierte Berechnungen hierzu werden obsolet. Ob sich diese Gesetzesänderung tatsächlich wie teilweise befürchtet zu einem Steuersparmodell entwickelt und Arbeitgeber versuchen werden, systematisch Lohn über solche Instrumente auszuzahlen, wird abzuwarten sein. Bis dahin sind zunächst die bestehenden Unsicherheiten geklärt.