Gerrit Sieber  LUTZ | ABEL

COUNSEL | RECHTSANWALT | FACHANWALT FÜR BAU- UND ARCHITEKTENRECHT

Gerrit Sieber

 Gerrit Sieber  LUTZ | ABEL

Profildetails

Gerrit Sieber berät im gesamten Bau-, Architekten- und Ingenieurrecht bei mittleren und großen Bauprojekten sowie im Anlagenbau. Zu seinen Mandanten zählen namhafte Auftraggeber und -nehmer aus Industrie und Verwaltung sowie Planungsbüros. Seine Expertise und Verhandlungsstärke weiß er geschickt zu Gunsten seiner Mandanten einzusetzen – bei Bedarf auch vor Gericht.

Zudem schätzen Mandanten seine vorausschauenden, konfliktpräventiven und lösungsorientierten Beratungsansätze in der Vertragsgestaltung sowie bei der Realisierung laufender Projekte. Darüber hinaus ist er ein gefragter Schulungsleiter zu bau- und architektenrechtlichen Themen.

  • Bau- und Immobilienrecht
  • Architektenrecht
  • Projektbegleitende Rechtsberatung
  • Prozessrecht

Handelsblatt & Best Lawyers 2024: Einer der besten Rechtsanwälte im Baurecht in Deutschland

  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2020
  • Rechtsanwalt bei LUTZ | ABEL seit 2017
  • Rechtsanwalt in einer großen Hamburger Wirtschaftskanzlei
  • Zulassung als Rechtsanwalt, 2013
  • Rechtsreferendariat in Hamburg und Tel Aviv (Israel)
  • Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen, Bordeaux (Frankreich) und Hamburg

Beiträge

21.01.2022

Bau- und Immobilienrecht

Totgesagte leben länger: Das Comeback der Mindestsatzklage

Die Mindestsatzklage ist nach dem Urteil des EuGH vom 18. Januar 2022 (Rs. C-261/20) wieder zurück. Der EuGH hat entschieden, dass Gerichte die unionsrechtswidrigen HOAI-Mindestsatzregelungen doch noch anwenden dürfen. Planer können somit die Mindestsätze…

07.07.2021

Bau- und Immobilienrecht

HOAI 2021: Preisgestaltungsmöglichkeiten

Seit dem 01.01.2021 gilt die geänderte Fassung der HOAI. Die wichtigste Neuerung geht auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 04.07.2019 (Az.: C-377/17) zurück. Die bislang zwingenden Mindest- und Höchstsätze gehören der Vergangenheit…

11.11.2019

Bau- und Immobilienrecht

Die HOAI-Mindestsatzvermutung ist europarechtswidrig!

Auch bei einer mündlichen Honorarvereinbarung können die Mindestsätze nach der HOAI nicht mehr geltend gemacht werden, da § 7 Abs. 5 HOAI europarechtswidrig ist.

05.02.2019

Bau- und Immobilienrecht

Fiktive Mängelbeseitigungskosten beim Immobilienkauf

Trotz der neuen Rechtsprechung des BGH soll eine Bemessung des Schadens im Rahmen des kleinen Schadensersatzes anhand der fiktiven Mängelbeseitigungskosten nach dem OLG Düsseldorf (Urteil vom 09.10.2018 - 24 U 194/17) beim Immobilienkauf weiterhin möglich…

05.07.2018

Bau- und Immobilienrecht

Hinweispflichten des Werkunternehmers für Nachfolgegewerke

Die Prüfungs- und Hinweispflichten von Werkunternehmern erstrecken sich nicht auf die Planungen und Leistungen von Nachfolgeunternehmern (OLG Oldenburg, Urteil vom 28.04.2015 – 2 U 4/14 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen).

Publikationen

29.05.2020Herrler, Münchener Vertragshandbuch, Bürgerliches Recht I, C.H.BECK, 2020, ISBN 978-3-406-70495-6

Mietrecht