Dr. Reinhard Lutz  LUTZ | ABEL

Partner | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht

Dr. Reinhard Lutz

Dr. Reinhard Lutz  LUTZ | ABEL

Profildetails

Dr. Reinhard Lutz ist für seine Expertise und 30-jährige Erfahrung in der gesellschaftsrechtlichen Beratung und Prozessvertretung in komplexen Rechtsstreitigkeiten bekannt. Er ist einer der führenden Experten auf dem Gebiet Gesellschafterstreit in Deutschland. Hierzu hat nicht zuletzt sein mittlerweile in 7. Auflage im C.H.Beck-Verlag erschienenes Praxishandbuch „Der Gesellschafterstreit in der GbR, PartG, OHG, KG, GmbH & Co. KG und GmbH“ beigetragen. Er wird regelmäßig als Schiedsrichter für Schiedsverfahren bestellt.

Als Gründungspartner der Kanzlei LUTZ | ABEL leitet er die Praxisgruppen Gesellschaftsrecht sowie Litigation und Arbitration.

  • Gesellschaftsrecht
  • Gesellschafterstreit
  • Prozessführung, Litigation / Arbitration
  • Abwehr von Manager- und Berufshaftung
  • Unternehmensnachfolge, Erbrecht
  • Internal Investigations
  • Handelsblatt & Best Lawyers: Einer der besten Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht (2015 und 2017 – 2024), Konfliktlösung (2016 – 2024), Schiedsverfahren / Streitbeilegung / Mediation (2018 – 2024) sowie Fusionen und Übernahmen (2021 – 2024) in Deutschland
  • Legal 500 Deutschland 2023 - 2024: Empfohlener Anwalt 
  • JUVE Handbuch durchgängig seit 2013 | 2014: Oft empfohlener Anwalt
  • Legal 500 Deutschland & EMEA: 2016 – 2019: Empfohlener Anwalt
  • Fachanwalt für Steuerrecht seit 1996
  • Gründungspartner der Kanzlei LUTZ | ABEL, 1994
  • Zulassung als Rechtsanwalt, 1992
  • Promotion zum Dr. iur. in München, Fakultätspreis der Universität München 1991
  • Studium der Rechtswissenschaften in München und Genf

Beiträge

Buchcover Der Gesellschafterstreit

"Der Gesellschafterstreit"

8. Auflage 2024, C.H.BECK

21.09.2022

Litigation und Arbitration

Dr. Michael Zoller schließt sein Litigation-Team mit LUTZ | ABEL zusammen

Zum 1.1.2023 schließt sich Dr. Michael Zoller (57) von Wirsing Hass Zoller der Kanzlei LUTZ | ABEL als Partner an. Begleitet wird er von seinem vierköpfigen Team, bestehend aus den Rechtsanwältinnen Karina Schreyer-Zacharias (Counsel), Yvonne Green und…

14.02.2022

Litigation und Arbitration

VW-Dieselaffäre: LUTZ | ABEL gewinnt für den früheren Leiter des Geschäftsbereichs „Motorenentwicklung“ die Kündigungsschutz- und Zahlungsklage und wehrt die Schadensersatzklage von VW ab

Das Arbeitsgericht Braunschweig hat am vergangenen Donnerstag, den 10.02.2022, in der Kündigungsschutzklage eines früheren TOP-Managers von VW, die im Zusammenhang mit der sog. VW-Dieselaffäre stand, ein Urteil verkündet (Arbeitsgericht Braunschweig,…

17.06.2021

Gesellschaftsrecht

Etappensieg nach acht Jahren: Abweisung der Klage gegen ehemalige Vorstände der Alpine Bau

Der Insolvenzverwalter der Alpine Bau Deutschland AG, Arndt Geiwitz (SGP Schneider Geiwitz), hatte im Jahr 2013 vier ehemalige Vorstände auf Schadenersatz in Höhe von über EUR 18 Mio. verklagt. LUTZ | ABEL hat drei der vier Vorstände beraten. Nach acht…

20.08.2012

Gesellschaftsrecht

Stimmverbot bei Gesellschafterbeschlüssen wegen Interessenkollision

Niemand darf Richter in eigener Sache sein. Gesellschafter unterliegen daher bei einem Gesellschafterbeschluss einem Stimmverbot, wenn sich für sie bei dem Beschlussgegenstand eine Interessenkollision ergibt. Für die GmbH ist dies in § 47 Abs. 4 GmbH-Gesetz…

26.03.2012

Venture Capital / M&A

Kaufmann Lutz berät Hauptinvestor bei Beteiligungsverkauf

Im Februar 2012 wurden 100% der Aktien an der Ident Technology AG zu einem Kaufpreis in Höhe von insgesamt EUR 30 Mio. an ein führendes US-amerikanisches Unternehmen aus der Halbleiterindustrie veräußert. Die Transaktion wurde auf Verkäuferseite federführend…

22.03.2012

Gesellschaftsrecht

Zwangseinziehung Geschäftsanteil: Ohne Abfindungszahlung wirksam

Die Wirksamkeit der Zwangseinziehung eines GmbH-Anteils hängt nach einem Urteil des BGH vom 24.01.2012 (Az.: II ZR 109/11) nicht von der Abfindungszahlung ab. Der Beschluss über die Zwangseinziehung wird, wenn er nicht aus anderen Gründen nichtig ist,…

Station auf dem Mars

„Reinhard Lutz ist sehr souverän und kompetent.“

Legal 500 Deutschland 2023

„Herr Dr. Lutz hat uns auf kürzestem Weg zum Durchbruch verholfen. Hier paart sich absolute juristische Kompetenz mit Verhandlungsgeschick und Menschlichkeit. Ich kann diese Kanzlei nur empfehlen.“

Google-Bewertung

„Mit ihm kriegt man die schwierigsten Sachen vom Tisch.“

Wettbewerber, JUVE Handbuch 2022 | 2023

„Ausgezeichneter Jurist, kollegial u. verlässl. in der Abstimmung u. Kommunikation.“

Wettbewerber, JUVE Handbuch 2021 | 2022

„Fachl. herausragend.“

Wettbewerber, JUVE Handbuch 2021 | 2022

„Einer der besten Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht, Konfliktlösung, Schiedsverfahren / Streitbeilegung / Mediation sowie Fusionen und Übernahmen in Deutschland.“

Handelsblatt & Best Lawyers 2023

„Zählt zu den bekanntesten Experten in München für Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten.“

JUVE Handbuch 2019 | 2020

„Lutz geht in Süddeutschland ein hervorragender Ruf als Konfliktlösungsexperte voraus.“

JUVE Handbuch 2018 | 2019

„Genießt einen herausragenden Ruf für gesellschaftsrechtliche Prozesse.“

JUVE Handbuch 2017 | 2018

„Großes Renommee in der Begleitung streitiger Mandate.“

JUVE Handbuch 2015 | 2016

„...zählt zu den führenden Gesellschaftsrechtlern in Deutschland.“

FOCUS SPEZIAL Deutschlands Top-Anwälte 2015

„Einer der führenden Gesellschaftsrechtler im Kreis der kleineren unabhängigen Praxen in München.“

JUVE Handbuch 2011 | 2012

„Starker, unabhängiger Praktiker“

Wettbewerber, JUVE Handbuch 2011 | 2012

„Sehr hohe Fachkompetenz.“

Wettbewerber, JUVE Handbuch 2023 | 2024

Termine

22.11.2024

Gesellschafterstreit im Prozess (Präsenz)

09.00 Uhr - 18.00 Uhr

Publikationen

26.01.2024C.H.BECK, 2021, ISBN 978-3-406-80601-8

Der Gesellschafterstreit – 8. Auflage

14.09.2020Recht der Finanzinstrumente 03/2020, 230 f.

BGH: Auskunftsanspruch über treuhänderisch beteiligte Mitanleger in einer Publikums-KG auch unter Geltung der DSGVO, wenn die Treugeber eine BGB-Innengesellschaft bilden

31.10.2019C.H.BECK, 2020, ISBN 978-3-406-73893-7

Der Gesellschafterstreit – 6. erweiterte Auflage

04.10.2019Deutsche UnternehmerBörse-Magazin 10/2019, 77 

Endlose Abnutzungskriege sind fatal

14.09.2017C.H.BECK, 2017

Der Gesellschafterstreit – 5. erweiterte Auflage

16.08.2016GmbHR 2016, 785

Welche Fehler bei der Einberufung von Gesellschafterversammlungen führen zur Beschlussunwirksamkeit?

25.02.2016Unternehmeredition, Steuern & Recht, 02/2016, 24 f.

Gesellschafterstreit durch Unternehmensnachfolge

07.10.2015C.H.BECK, 2015

Der Gesellschafterstreit – 4. erweiterte Auflage

04.05.2015NZG 11/2015

Prozessvertretung der GmbH gegenüber dem Geschäftsführer und actio pro socio bei einstweiligen Verfügungen

20.01.2015Markt und Mittelstand (Online)

Konflikt Erbfolge: Das ist zu beachten

03.05.2013GWR 2013, 187

OLG Hamm: Widerrufsbelehrung für Anleger einer Publikums KG muss auf Rechtsfolgen der fehlerhaften Gesellschaft hinweisen

07.12.2012GWR 2012, 535

BGH: Fehlerhafte Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils kann regelmäßig nicht in Abtretung eines Gewinnbezugsrechts umgedeutet werden

04.09.2012GWR 2012, 395

BGH: Anleger kann Publikumsgesellschaft bürgerlichen Rechts bei Vertragsbindung von 31 Jahren jederzeit ordentlich kündigen

12.08.2012GWR 2011, 357

BGH: GbR-Gesellschafter kann Abfindungsanspruch trotz Gegenansprüchen und Streit über dessen Höhe unmittelbar mittels Zahlungsklage durchsetzen

27.07.2012GWR 2012, 325

OLG Jena: Erbengemeinschaft kann ihre Stimmrechte in der GmbH grundsätzlich mit der Mehrheit der Miterben ausüben

13.04.2012GWR 2012, 152

BGH: Nachschusspflicht in der Liquidation einer Publikums-GbR aufgrund einfachen Mehrheitsbeschlusses über Auseinandersetzungsbilanz

27.01.2012GWR 2012, 30

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Zivilprozess – Aktuelle Rechtsprobleme

21.10.2011GWR 2011, 468

OLG Frankfurt a.M.: Notgeschäftsführer auch in zerstrittener Zwei-Personen-GmbH nur nach Scheitern gesellschaftsinterner Lösung

01.09.2011VentureCapital Magazin, Tech-Guide, 07/2011, 14 f.

Konfliktmanagement bei direkter Beteiligung an Start-ups – Vermeidung und Beilegung von Gesellschafterstreitigkeiten

08.04.2011GWR 2011, 163

KG: Geschäftsführer der Komplementär-GmbH haftet gegenüber der GmbH & Co. KG bereits aufgrund seiner Organstellung

01.04.2011Unternehmeredition, Steuern & Recht, 04/2011, 16 f.

Streitvermeidung durch Vertragsgestaltung – Einflussnahme auf die Geschäftsführung durch direkt beteiligte Investoren

26.03.2010GWR 2010, 141

OLG Oldenburg: Unzulässigkeit der Klage eines Geschäftsführers gegen die GmbH infolge unrichtiger Vertreterangabe

20.11.2009GWR 2009, 425

LG Hamburg: Keine Eigenbedarfskündigung einer KG oder oHG zugunsten ihrer Gesellschafter

09.10.2009GWR 2009, 345

OLG Hamm: Widerspruch eines GbR-Mitgesellschafters gegen eine Maßnahme beschränkt nicht Vertretungsmacht des Gesellschafter-Geschäftsführers

04.09.2009GWR 2009, 294

BGH: Honoraranspruch eines Aufsichtsratsmitglieds gegen AG aufgrund Bereicherungsrechts nur für Beratungsleistungen außerhalb Organtätigkeit

07.08.2009GWR 2009, 243

BGH: GmbH-Geschäftsführer trägt bei streitigen Zahlungen an sich selbst zulasten der Gesellschaft die Beweislast für deren Berechtigung

10.07.2009GWR 2009, 194

OLG Hamm: Erwerb von GmbH-Anteilen führt trotz Übernahme deren Firma nicht zur Haftung des Erwerbers gemäß § 25 I HGB

09.04.2009GWR 2009, 33

BGH: Unheilbares Zerwürfnis zwischen Geschäftsführern einer Zweipersonen-GmbH bildet wichtigen Grund für Abberufung, sofern Zerwürfnis vom Abzuberufenden zumindest mitverursacht

01.06.2000BB 2000, 883

Einstweiliger Rechtsschutz bei Gesellschafterstreit in der GmbH

01.06.1999DStR 1999, 85

Rechtswirkung des Gesellschafterbeschlusses bei Zwangseinziehung des GmbH-Geschäftsanteils

18.08.1997C.H.BECK, 1997, ISBN 978-3-406-41661-3

Beck-Ratgeber: Arbeitsverhältnisse begründen, verwalten, beenden

18.09.1991C.H.BECK, 1991, ISBN 978-3-406-35595-0

AGB-Kontrolle im Handelsverkehr unter Berücksichtigung der Klauselverbote