Dr. Jan Bernd Seeger  LUTZ | ABEL

Partner | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Vergaberecht | Lehrbeauftragter an der Universität Osnabrück

Dr. Jan Bernd Seeger

Dr. Jan Bernd Seeger  LUTZ | ABEL

Profildetails

Dr. Jan Bernd Seeger ist Anwalt im Bereich des Öffentlichen Wirtschaftsrechts mit einem besonderen Fokus auf dem Vergaberecht. Er berät öffentliche Auftraggeber, Bieter und Fördermittelempfänger in strategischen Fragen sowie bei der Konzeption und Durchführung von Vergabeverfahren.

Sein Spezialgebiet liegt dabei in der Beratung von Auftraggebern aus dem Gesundheitssektor, mit einem Fokus auf IT-Vergaben, der Digitalisierung des Gesundheitsbereichs sowie Planungs- und Bauvergaben im Rahmen von Klinikneu- und -umbauten. Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bildet die Beratung von Trägern des Rettungsdienstes bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen und der Rekommunalisierung dieses Bereichs. Zusätzlich begleitet er die Planung und Umsetzung von Projekten aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien, z.B. die Transformation von Wärmenetzen.

Seine Mandanten schätzen seinen praxisnahen und lösungsorientierten Ansatz, insbesondere in komplexen Vergabeverfahren.

Mit seiner langjährigen und umfangreichen Erfahrung und Fachkompetenz ist Dr. Seeger ein gefragter Ansprechpartner für öffentliche Auftraggeber und Institutionen, die auf eine kompetente und erfolgreiche Durchführung ihrer Projekte setzen.

  • Health Care
  • IT-Vergaberecht
  • Vergaberecht für Liefer- und Dienstleistungen
  • Infrastruktur- und Bauvergaberecht
  • Projektbegleitende Rechtsberatung und Vergabemanagement
  • Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren
  • Fördermittelrecht für Zuwendungsempfänger und -geber
  • Immobilien-Projektenwicklung
  • Städtebauliche Verträge
  • Bes. Städtebaurecht
  • JUVE Handbuch 2024 | 2025: Oft empfohlener Anwalt
  • Handelsblatt & Best Lawyers 2024: Einer der besten Rechtsanwälte im Baurecht in Deutschland
  • Legal 500 Deutschland (& EMEA) 2022-2024: Empfohlener Anwalt
  • WirtschaftsWoche 2022 & 2023: Besonders empfohlener Anwalt im Vergaberecht
  • Lehrbeauftragter an der Universität Osnabrück seit 2023
  • Fachanwalt für Vergaberecht seit 2022
  • Rechtsanwalt bei LUTZ | ABEL seit 2021
  • Rechtsanwalt in einer deutschen Großkanzlei, 2015 – 2021
  • Zulassung als Rechtsanwalt, 2015
  • Rechtsreferendariat in Düsseldorf, Berlin und London
  • Promotion zum Dr. jur. an der Universität Osnabrück
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück
  • Vergabe- und vertragsrechtliche Beratung des Universitätsklinikums des Saarlands bei der Beschaffung eines IT-Basissystems zur Implementierung eines digitalen Impf-Informations-Systems (IIS).
  • Umfassende Beratung der Schwester Euthymia Stiftung bei KHZG-relevanten Beschaffungen
  • Regelmäßige vergaberechtliche Beratung der EGNO – Entwicklungsgesellschaft Norderstedt GmbH
  • Laufende Beratung eines Klinikverbundes beim Neubau eines Krankenhauses mit dreistelliger Millionen-Investitionssumme
  • Laufende Vergabe- und vertragsrechtliche Beratung eines Klinikverbundes bei der Beschaffung von KHZG-geförderten IT-Leistungen
  • Regelmäßige Beratung von Trägern des Rettungsdienstes bei Fragen rund um die Rettungsdienstbeauftragung
  • Vergabe- und vertragsrechtliche Beratung der Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung bei der Beschaffung von Kommunikations- und Gestaltungsleistungen
  • Laufende Beratung einer kommunalen Gebietskörperschaft bei der Planung, Errichtung und dem Betrieb eines Nahwärmenetzes (Förderung nach Bundesförderung für effiziente Wärmenetze)

Beiträge

"Sehr engagierter Vergaberechtler, gute Entwicklung von Lösungsansätzen."

JUVE-Handbuch 2024 | 2025 - Mandant

08.12.2023

Vergaberecht

Die Folgen der Haushaltsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts für die öffentliche Auftragsvergabe

Das Bundesverfassungsgericht erklärte mit Urteil vom 15. November 2023 den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig. Unmittelbar betroffen sind mehrere Fonds. Welche Folgen hat dies für die öffentliche Auftragsvergabe?

02.09.2022

Vergaberecht

WirtschaftsWoche-Ranking

LUTZ | ABEL ist Top-Kanzlei für Vergaberecht mit Jan Bernd Seeger als besonders empfohlenem Anwalt

08.08.2022

Vergaberecht

Fordert ein Auftraggeber Unterlagen nach, muss der Bieter sie vollständig nachreichen – sonst folgt die Rote Karte!

Hat der Auftraggeber nachgeforderte Referenzen inhaltlich geprüft und für unzureichend erachtet, darf er den Bieter kein weiteres Mal zur Nachreichung von Referenzen auffordern. Dies hat die VK Bund vor Kurzem entschieden.

11.04.2022

Vergaberecht

Keine Rügeobliegenheit bei de-facto-Vergaben trotz Angebotsabgabe

Bieter, die sich an einem nationalen Vergabeverfahren beteiligen, trifft vor Angebotsabgabe keine Rügeobliegenheit nach § 160 Abs. 3 GWB, wenn sie nach der Zuschlagserteilung eine unzulässige de-facto-Vergabe beanstanden. Dies hat das Oberlandesgericht…

25.01.2022

Vergaberecht

Qualitative Angebotswertung anhand von Bieterpräsentationen

Im Beschluss vom 28. Oktober 2021 hat die Vergabekammer Südbayern Leitlinien für die zulässige Bewertung von Bieterpräsentationen aufgestellt und Anforderungen an die Dokumentation nach § 8 VgV präzisiert.

03.05.2021

Öffentliches Recht, Vergaberecht

LUTZ | ABEL verstärkt sich in Hamburg mit Quereinsteiger von GSK Stockmann

Der Vergaberechtler Dr. Jan Bernd Seeger wechselt zum 1. Mai 2021 von GSK Stockmann als Partner in die Wirtschaftskanzlei LUTZ | ABEL. Mit ihm baut die Kanzlei die Bereiche Vergaberecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht auch an ihrem Hamburger Standort…

Urwald

„Empfohlener Anwalt“

Legal 500 Deutschland 2023

„Besonders empfohlener Anwalt im Vergaberecht.“

WirtschaftsWoche 2022

Publikationen

03.06.2024Behörden Spiegel 06/24

Planung kommunaler Wärmenetze - Wesentliche Weichenstellung für den rechtssicheren Projekterfolg

In Zusammenarbeit mit: Dr. Christian Kokew

01.05.2022Bauunternehmer, 167, 05/2021, 6

Baulandmobilisierungsgesetz beschleunigt Wohnungsbau nur bedingt

01.09.2021Bauunternehmer, 160, 09/2021, 7

Preisgleitklauseln - Faire Lösung bei steigenden Rohstoffpreisen

In Zusammenarbeit mit: Dr. Wolfgang Schindler

01.08.2021Behörden Spiegel 08/2021, 10

Wiederaufbau zerstörter Infrastruktur – Unkomplizierte Beschaffung nach der Flutkatastrophe

21.05.2021Staatsanzeiger 19/2021, 28 PDF

Expertenbeitrag: Mietverträge

21.05.2021Staatsanzeiger 18/2021, 28 PDF

Ohne Ausschreibung in die Immobilie der Wahl

01.05.2020Immobilien und Finanzierung 05/2020, 22

Das gemeindliche Vorkaufsrecht im Zusammenhang mit Share Deals

15.01.2019Immobilien und Finanzierung 05/2020, 22

Praxiskommentar Transparenzgesetz (LTranspG RLP), Kommentierung § 4

20.06.2018DVBl. 2018, 782

Rezension zu: VOB-Kommentar von Franke/Kemper/Zanner/Grünhagen/Mertens

29.09.2017Wrede, VgV / UVgO - Kommentar, Bundesanzeiger-Verlag, 2017

VgV / UVgO - Kommentar: einschließlich VergStatV, Kommentierung der §§ 45, 46 VgV, § 33 UvGO

29.10.2015Immobilienzeitung 43/2015, 10

Flüchtlingsunterkünfte, Änderung im Baurecht

21.10.2015FAZ 244/2015, 16

Vergaberecht erlaubt schnelle Lösungen: Beschaffung von Flüchtlingsheimen erfordert keine langwierigen Beschaffungen

02.04.2014V&R Unipress, 2014, ISBN 978-3-8471-0247-2

Die Effektivität des Vergaberechtsschutzes im Vereinigten Königreich