Dr. Fabian Sindl  LUTZ | ABEL

SENIOR ASSOCIATE | RECHTSANWALT | FACHANWALT FÜR BAU- UND ARCHITEKTENRECHT

Dr. Fabian Sindl

Dr. Fabian Sindl  LUTZ | ABEL

Profildetails

Dr. Fabian Sindl berät schwerpunktmäßig zu allen Fragen des privaten Bau- und Immobilienrechts mit Fokus auf mittelständische Bauunternehmen. Besondere Expertise hat er dabei in streitigen Auseinandersetzungen. Mandanten begleitet Dr. Fabian Sindl sowohl außergerichtlich als auch in allen Stadien eines Gerichtsverfahrens. Darüber hinaus berät er aber auch schon im Vorfeld bei der Vertragsgestaltung sowie bei Immobilientransaktionen. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Wirtschaftsstrafrecht. Hier verteidigt Dr. Fabian Sindl insbesondere in Verfahren an der Schnittstelle zum Bau- und Immobilienrecht.

  • Bau- und Immobilienrecht
  • Immobilientransaktionen (Share- und Asset-Deal)
  • Prozessführung
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Handelsblatt & Best Lawyers 2023 | 2024: "Anwalt der Zukunft" für Baurecht in Deutschland
  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2024
  • Ehrenamtlicher Richter am Anwaltsgericht München seit 2022
  • Rechtsanwalt bei LUTZ | ABEL seit 2021
  • Tätigkeit bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in München, 2018 – 2021
  • Promotion zum Dr. jur. an der Universität Passau, 2020
  • Tätigkeit als selbstständiger Rechtsanwalt in Regensburg, 2015 – 2018
  • Zulassung als Rechtsanwalt, 2015
  • Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Nürnberg und in Kapstadt, Südafrika, 2013 – 2015
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg, 2009 – 2013

Beiträge

"Anwalt der Zukunft für Baurecht in Deutschland."

Handelsblatt & Best Lawyers 2023

24.10.2024

Bau- und Immobilienrecht

Hoffnungsschimmer für Auftragnehmer? – Neues aus Berlin zur Bauzeitenverschiebung (KG, Urteil vom 27.08.2024, Az. 21 U 128/23)

Nach einem aktuellen Urteil des KG Berlin kann ein Anspruch i. S. v. § 2 Abs. 5 VOB/B bestehen, wenn der Auftraggeber die Bauzeit verschiebt. Das soll selbst dann gelten, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer lediglich über Verzögerungen von Vorgewerken…

28.10.2022

Bau- und Immobilienrecht

Verbraucherbauvertrag gemäß § 650i BGB auch bei Einzelgewerkvergabe?

Die Voraussetzungen für einen Verbraucherbauvertrag gemäß § 650i BGB bleiben unscharf. Mehrere OLG-Entscheidungen in jüngerer Zeit haben die offenen Fragen nicht befriedigend beantwortet. Eine Antwort des BGH steht noch aus.