Björn Weidehaas  LUTZ | ABEL

Partner | Rechtsanwalt

Björn Weidehaas

 Björn Weidehaas  LUTZ | ABEL

Profildetails

Björn Weidehaas berät Family Offices, Fonds, Business Angels und zahlreiche Start-ups ganzheitlich während Finanzierungsphasen sowie Unternehmen während Restrukturierungen und im Insolvenzrecht. Als Diplom-Kaufmann versteht er wie kein Zweiter die wirtschaftlichen Interessen seiner Mandanten. Diese schätzen seine Gelassenheit, Nervenstärke sowie Kreativität – Qualitäten, welche sich besonders in komplexen Verhandlungen auszahlen.

  • Gesellschaftsrecht
  • Unternehmenskauf / M&A
  • Venture Capital / Private Equity
  • Handelsrecht
  • Internationales Vertragsrecht
  • Insolvenzrecht
  • Handelsblatt & Best Lawyers 2019 – 2024: Einer der besten Rechtsanwälte im Bereich Restrukturierung und Insolvenzrecht in Deutschland
  • Legal 500 Deutschland (& EMEA) 2017 – 2024: Empfohlener Anwalt
  • Rechtsanwalt bei LUTZ | ABEL seit 2009
  • Zulassung als Rechtsanwalt, 2009
  • Studium der Rechtswissenschaften und der Betriebswirtschaftslehre in Passau
  • BonVenture und Ship2B Ventures bei ihren Investments in Vivira Health Lab, 2024
  • One Data bei EUR 32m Serie-B Finanzierungsrunde, 2024
  • DTCF bei EUR 50m Serie-A Finanzierungsrunde von planqc, 2024
  • GoTo Global bei der Übernahme von felyx Deutschland
  • Lykon bei EUR 10 Mio. Serie-A Finanzierungsrunde, 2022
  • ONE LOGIC GmbH bei Serie-B Finanzierungsrunde, 2021
  • nyris bei Einstieg von IKEA als neuer Investor, 2020
  • BonVenture bei Investition in myo im siebenstelligen Euro-Bereich, 2020
  • Govecs AG beim Erwerb der livecycle GmbH, 2020

Beiträge

"Björn Weidehaas versteht es exzellent, herausragende fachliche/ juristische Expertise mit Pragmatismus sowie wirtschaftlicher und sachlicher Angemessenheit für den jeweiligen Einsatzzweck zu kombinieren."

Legal 500 Deutschland 2023

31.01.2023

LUTZ | ABEL ist Teil des Legal Ai Network

Vier Kanzleien und OMM Solutions kooperieren im Bereich Legal Tech & Innovation

07.10.2021

Venture Capital / M&A

LUTZ | ABEL berät Emmy bei Übernahme durch GoTo Global Mobility

GoTo Global Mobility hat 100 % der Geschäftsanteile an Emmy erworben. Mit Vollzug der Transaktion wird Emmy Teil von Goto Global Mobility mit dem Fokus auf eine multimodale Expansion in Europa.

06.10.2021

Venture Capital / M&A

LUTZ | ABEL berät ONE LOGIC bei Serie-B Finanzierungsrunde im zweistelligen Millionenbereich

Führendes AI-Software-Unternehmen ONE LOGIC GmbH schließt erfolgreich Serie-B Finanzierungsrunde im zweistelligen Millionenbereich ab. Angeführt wird die Investorenrunde von Salvia, einer Beteiligungsgesellschaft mit Fokus auf innovative Jungunternehmen…

13.01.2021

Partnerernennungen bei LUTZ | ABEL – ein neuer Equity Partner, drei Partner

Die Wirtschaftskanzlei LUTZ | ABEL hat zu Jahresbeginn mit Björn Weidehaas (VC / M&A, Insolvenzrecht) einen Partner aus den eigenen Reihen in den Kreis der Equity Partner aufgenommen. Darüber hinaus wurden die erfahrenen Kollegen Dr. Bernd Fluck (Corporate,…

22.10.2020

Venture Capital / M&A

LUTZ | ABEL berät nyris bei Einstieg von IKEA als Investor

Das Deep-Tech-Startup nyris GmbH gewinnt mit IKEA neuen Investor. Durch das Investment will das Start-up neue Maßstäbe im Bereich Vision-KI setzen. LUTZ | ABEL berät nyris beim Einstieg von IKEA.

30.03.2020

Restrukturierung und Insolvenzrecht

COVID-19 Update: Insolvenzantragspflicht ausgesetzt

Am 27. März 2020 ist das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz–COVInsAG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft getreten.

17.03.2020

Restrukturierung und Insolvenzrecht

Insolvenzantragspflicht soll ausgesetzt werden

Viele Unternehmen werden durch Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus hart getroffen. Nach einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz sei aus organisatorischen und administrativen Gründen nicht sichergestellt, dass…

16.03.2017

Restrukturierung und Insolvenzrecht

Reform des Rechts der Insolvenzanfechtung beschlossen

Am 16.02.2016 hat der Bundestag das sog. Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz (BT-Drucksache 18/7054) verabschiedet. Bis die geplante Rechtssicherheit eintritt, wird es…

02.02.2012

IT-Recht und Datenschutz

Notwendigkeit der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten

Unternehmen, die in der Regel mehr als neun Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, haben einen Datenschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen. Dies ist vielen Unternehmen nicht bekannt.

Raketenstart

„Einer der besten Rechtsanwälte im Bereich Restrukturierung und Insolvenzrecht in Deutschland.“

Handelsblatt & Best Lawyers 2023

„Breites, kompetentes Wissen im Bereich Venture Capital; sehr schnelle Antwortzeiten, sehr flexibel; pragmatisch und Startup-nah.“

Legal 500 Deutschland 2021

„Pragmatisch, präzise und lösungsorientiert.“

Legal 500 Deutschland 2021

„Sehr kompetent, pragmatisch und immer da, wenn man ihn braucht. Er weiß, worauf es ankommt und kann Sachverhalte gut erklären.“

Legal 500 Deutschland 2020

„Technologie-Experte.“

Legal 500 Deutschland 2018

Publikationen

01.06.2023VentureCapital Magazin 06/2023, 32 f. PDF

VENTURE DEBT ALS WACHSTUMSKAPITAL: Alternative oder Ergänzung in turbulenten Zeiten?

In Zusammenarbeit mit: Dr. Sebastian Sumalvico Europajurist (Univ. Würzburg)

22.05.2023VentureCapital Magazin 03/2023, 12 ff. PDF

Referentenentwurf für das Zukunftsfinanzierungsgesetz vorgelegt - Mitarbeiter sind die Zukunft

01.08.2021Lexology, Getting the Deal Through – Commercial Contracts 2021, Germany 08/2021

Commercial Contracts in Germany

In Zusammenarbeit mit: Dr. Benjamin Baisch, Dr. Marius Mann MBA, M.Jur. (Oxford)

01.08.2020Lexology, Getting the Deal Through – Commercial Contracts 2020, Germany 08/2020

Commercial Contracts in Germany

In Zusammenarbeit mit: Dr. Marius Mann MBA, M.Jur. (Oxford)

23.04.2020VentureCapital Magazin (Online)

Warten auf Corona-Hilfe

03.04.2020VentureCapital Magazin 02/2020, 28 f. PDF

Wandeldarlehen: Convertible Loans – mittlerweile Standard

01.04.2020JUVE Rechtsmarkt 04/2021, 40

Konjunktur im Hochgebirge

01.08.2019Lexology, Getting the Deal Through – Commercial Contracts 2019, Germany 08/2019

Commercial Contracts in Germany

In Zusammenarbeit mit: Dr. Benjamin Baisch, Dr. Marius Mann MBA, M.Jur. (Oxford)

01.04.2019VentureCapital Magazin 04/2019, 30 f.

Das IPO hat im Vergleich zum Trade Sale klar an Bedeutung gewonnen

17.05.2018Günther/Kirchhof, Angel Investing at its best: Leitfaden für Business Angels II, Going Public Media, 2018, ISBN 978-3-943021-81-3

Die Rolle der Business Angels im Zusammenspiel der Investoren

12.06.2016VentureCapital Magazin 06/2016 PDF

Wettbewerbsverbote bei wachstumsfinanzierten Unternehmen

In Zusammenarbeit mit: Dr. Lorenz Jellinghaus

28.12.2015VentureCapital Magazin 12/2015 PDF

Das Glas ist auch halb voll – Kommentar zum Eckpunktepapier Wagniskapital

07.10.2015VentureCapital Magazin 10/2015 PDF

Wandeldarlehen: Fluch oder Segen für Start-ups und Investoren?

In Zusammenarbeit mit: Dr. Lorenz Jellinghaus

22.07.2014VentureCapital Magazin (Online)

Kommentar zu den Ergebnissen der Wirtschaftsministerkonferenz

In Zusammenarbeit mit: Dr. Lorenz Jellinghaus

15.03.2013GWR 2013, 120

BGH: Kein Zurückbehaltungsrecht wegen nicht insolvenzfest angelegter Barkaution in Vermieterinsolvenz

31.01.2013VentureCapital Magazin 01/2013, 28 f.

Nicht zu viel, nicht zu wenig – Garantieklauseln in Venture Capital-Verträgen

In Zusammenarbeit mit: Dr. Bernhard Noreisch LL.M.

30.04.2012GWR 2011, 554

EuGH: Zuständigkeit der Gerichte des neuen Sitzes für Hauptinsolvenzverfahren bei Sitzverlegung vor Insolvenzantragstellung

16.12.2011GoingPublic Magazin 12/2011, 74 f.

Corporate Governance für Familienunternehmen

18.08.2010GWR 2010, 381

OLG Celle: Vorausabtretung des Anspruchs auf Auskehrung des Übererlöses ist ohne gesicherte Rechtsposition nicht insolvenzfest

07.07.2010GWR 2010, 509

BAG: Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht in der Insolvenz – Betriebsübergang beendet Arbeitsverhältnis nicht im versicherungsrechtlichen Sinn

01.12.2009GWR 2009, 407

LG Düsseldorf: Vereinbarung der Rückvergütung einer gekündigten Restschuldversicherung direkt an den Kreditgeber ist insolvenzfest